Ab 20. März 2022 tritt die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Die Regelungen sehen vor, dass Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt werden.