Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Umwandlung einer KG in eine GmbH gewerbesteuerrechtlich nicht zu einer Übertragung von Wirtschaftsgütern führt, sodass die erweiterte Kürzung auch in Umwandlungsfällen trotz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG weiterhin zu gewähren ist und ob bei Umwandlung einer KG in eine GmbH die Vorbesitzzeiten gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG anzurechnen sind (Az. I R 39/19).