Der Online-Gewinnspielveranstalter Toleadoo GmbH darf sich nicht die Einwilligung zur Telefonwerbung durch 31 Unternehmen einholen, wenn sich Verbraucher:innen für die Ablehnung ihrer Zustimmung erst zwei über Links erreichbare separate Listen durchklicken müssen. Das entschied das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv (Az. 2-03 O 99/20).

Gewinnspiel: Sammelerlaubnis für Telefonwerbung ist unzulässig


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy