Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten Werkes in einer Cloud ist die sog. Ausnahme für „Privatkopien“ gemäß der Urheberrechtsrichtlinie anwendbar. So entschied der EuGH (Rs. C-433/20).

EuGH zur Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten Werkes in einer Cloud


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