Das LSG Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Fischer, der sich bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am rechten Fuß zuzog, eine später erforderlich werdende Teilamputation dieses Fußes nicht mehr auf diese Blase zurückführen kann (Az. L 3 U 58/20).

Fischer zieht sich Blase am Fuß zu – nachfolgende Teilamputation des Fußes ist keine Unfallfolge


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