Das LAG Düsseldorf entschied, dass die Kündigungen eines Kapitäns und eines Co-Piloten wegen Fehler im Konsultationsverfahren rechtsunwirksam sind (Az. 13 Sa 998/21, 13 Sa 1003/21).

Kündigungen eines Kapitäns und eines Co-Piloten wegen Flottenreduzierung rechtsunwirksam


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