Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 2/20 R).

Staatliche Entschädigung für Verzögerung eines Gerichtsverfahrens durch kranken Richter


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