Die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen wird durch das BMF-Schreiben vom 28.03.2022 aufgehoben IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001).