Eine Fördermöglichkeit zur Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbußen besteht generell im Rahmen der Überbrückungshilfe IV nach Einschätzung des BMWK nicht. Darauf weist die WPK hin.

Coronavirus: Laut BMWK keine Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbußen im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe IV


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