Das VG Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt (Az. 4 L 207/22).

Kein Anspruch auf Duldung einer ungenehmigten Wettvermittlungsstelle


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