Das VG Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt (Az. 4 L 207/22).
Kein Anspruch auf Duldung einer ungenehmigten Wettvermittlungsstelle