Mit BMF-Schreiben vom 08.07.2021 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist. Aus der Praxis sind zu diesem Themenkomplex weitere Fragen an die Finanzverwaltung herangetragen worden (Az. III C 2 – S-7104 / 19 / 10001 :005).

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen zum BMF-Schreiben vom 08.07.2021 (BStBl S. 919)


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