Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 13/20 R).

Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert


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