Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei dem Abruf der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Adressdaten des Vollstreckungsschuldners durch die Erhebungsstelle des Finanzamts um eine Wohnsitzermittlung handelt, die zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führt (Az. VII R 21/19).

BFH zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy