Der EuGH entschied bzgl. Fremdwährungskrediten: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten Gerichtshofs, mit der den untergeordneten Gerichten vorgegeben wird, wie sie vorzugehen haben, um einen Vertrag für gültig zu erklären, wenn dieser Vertrag aufgrund der Missbräuchlichkeit einer seinen Hauptgegenstand betreffenden Klausel nicht fortbestehen kann, reicht nicht aus, um einen umfassenden Schutz für die durch diese Klausel verletzten Personen sicherzustellen (Rs. C-472/20).