Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.

Unternehmen können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen


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