Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz ist lex specialis zu Art. 15a DBA-Schweiz bei der Besteuerung von Einkünften eines Piloten aus unselbständiger Arbeit mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland. Dies entschied das FG Hamburg (Az. 6 K 179/19).

Zum Verhältnis von Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz für Einsätze auf Schiffen oder Luftfahrzeugen zur Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz


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