Das BMF teilt mit, dass im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart wurde, die Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022


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