Kandidaten für internationale Friedenseinsätze oder Wahlbeobachtungen müssen auch „hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenz“ nachweisen. Erfüllen sie dieses Kriterium nicht, könnten sie lt. BAG aus dem Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gestrichen werden (Az. 5 AZR 325/21).