In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, beim Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen nachzukommen.

Deutschland muss bei Datenschutz, Energiebinnenmarkt und Steuervorschriften nachbessern


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