Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582) „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“ überarbeitet (Az. IV C 8 – S-2285 / 19 / 10003 :001).
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung