Ist über die Frage, ob der Kläger eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, die er in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildet hatte, auf die beigeladene Personengesellschaft übertragen durfte, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Klägers zu entscheiden oder im Rahmen der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Personengesellschaft? Dazu hat der BFH Stellung genommen (Az. IV R 7/19).

BFH zum Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage – § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb


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