Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen nicht in den Nachlass fällt, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, sodass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (Az. II R 13/19).