Der BGH hat über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden (Az. I ZR 222/20).
BGH zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG auf Fairnessausgleich nach § 32a UrhG