Fluggäste eines verspäteten Fluges können von einem Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichsleistung verlangen, wenn dieses Unternehmen den gesamten Flug im Namen eines EU-Luftfahrtunternehmens durchgeführt hat. So entschied der EuGH (Rs. C-561/20).

EuGH zur Entschädigung bei Flugverspätung eines Nicht-EU-Luftfahrtunternehmens


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