Nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf hat an den Fluggastkontrollstellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 20 D 7/20).