Das FinMin Baden-Württemberg teilt die Änderungen der gleich lautenden Erlasse zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 mit (Az. FM3 – G-422-2 / 114).