Die Vorschläge der EU-Kommission zu neuen Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen, zur Verlängerung der Frist für das sog. Reverse-Charge-Verfahren und für ein einheitliches Zugangsportal von Unternehmensinformationen sind veröffentlicht. Fristgemäß reichte der DStV hierzu seine Stellungnahmen ein.