Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annulliert gilt. Damit kann der Fluggast von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt (Az. 22 S 352/19).