Das Bundeskabinett hat am 13. April 2022 den vom BMJ vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie beschlossen. Dieser bringt wesentliche Erleichterungen für Unternehmen bei Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen.

Digitalisierung des Gesellschafts- und Registerrechts schreitet voran


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