Wie bereits am 30.03.2022 bekannt gemacht, hat der VGH Baden-Württemberg die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30.01.2020 für unwirksam erklärt. Das vollständige Urteil mit Gründen ist den Beteiligten nun zugestellt worden (Az. 2 S 3814/20).

Tübingen darf keine Verpackungssteuer erheben – Urteilsgründe liegen vor


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