Der BFH hat mit Urteil vom 11. November 2015 entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen vom 29. April 2004, C-137/02, Faxworld, und vom 1. März 2012, C-280/10, Polski Trawertyn, auch im Zusammenhang mit Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften bestehen könne. Das BMF teilt seine Auffassung hierzu mit (Az. III C 2 – S-7300 / 20 / 10001 :005).

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen – Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. November 2015, V R 8/15


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy