Vor dem Hintergrund, dass die einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland und der Schweiz weitgehend aufgehoben wurden, haben die zuständigen Behörden die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 einschließlich der Ergänzungen zum 1. Juli 2022 gekündigt (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 21 / 10018 :009).

Außerkrafttreten der Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz zum 1. Juli 2022


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