Der BFH hat entschieden, dass eine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer führt (Az. X K 5/20).

BFH: Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte Verlängerung eines finanzgerichtlichen Verfahrens


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