Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG rückwirkend ab dem 01.01.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt (Az, I R 5/18).