Das BMF teilt die Neufassung des BMF-Schreibens vom 17. November 2020 mit (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10082 :006).

Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004


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