Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schülerin gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten hat, die ihr für die Teilnahme an einem auf dem Schulgelände durchgeführten Zirkusprojekt entstehen (Az. L 3 AS 39/20).

Zirkus in der Schule – Jobcenter braucht für Teilnahme nicht zu zahlen


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