Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadensersatz von VW. Der BGH bestätigte in drei Fällen seine bisherige Linie zugunsten des Autobauers (Az. VII ZR 247/21 u. a.).

BGH entscheidet erneut über die Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sog. Dieselskandal


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