Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann lt. ArbG Siegburg dann gerechtfertigt sein (Az. 5 Ca 1849/21).

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit


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