Das ArbG Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden, denn sie sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt (Az. 18 Ca 6830/21).

Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen


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