Das ArbG Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden, denn sie sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt (Az. 18 Ca 6830/21).
Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen