Das VG Trier hat einen Beamten, der über einen Zeitraum von nahezu drei Jahren während der Dienstzeit – und zum Teil auch in Zeiten krankheitsbedingter Fehlzeiten – einer Nebentätigkeit als Fahrlehrer nachgegangen ist, aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 2630/21.TR).

Dienstentfernung wegen Ausübung einer Nebentätigkeit während der Dienstzeit und im Krankenstand


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