Die Bundesregierung wappnet sich weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. Dazu hat das Bundeskabinett am 25.04.2022 in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Novelle des Energiesicherungsgesetzes beschlossen.

Bundeskabinett beschließt Novelle des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975


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