Das VG Trier hat die Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Errichtung eines Wochenendhauses, welches nach der Baubeschreibung im Ernstfall auch als atomsicherer Schutzraum genutzt werden soll, abgewiesen (Az. 7 K 292/22).

Kein Anspruch auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Errichtung eines atomsicheren Wochenendhauses


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