Durch die Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft darf der besondere Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat nicht beeinträchtigt werden. So Generalanwalt de la Tour in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache IG Metall und ver.di (Rs. C-677/20).