Das AG Frankfurt entschied, dass eine in der Türkei unterhaltene Meldeadresse nicht schlechthin die Annahme eines gemeinsamen Haushalts in der ehelichen Wohnung ausschließt, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt (Az. 33 C 2294/21 (29)).

Mietvertragskündigung rechtswidrig


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