Das AG München verurteilte Mieter, die den Zutritt zur Wohnungsbesichtigung verweigerten, aus der Mietwohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben (Az. 474 C 4123/21).

Verhinderte Wohnungsbesichtigung durch Mieter führt zu außerordentlicher Kündigung


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