Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger von der Schufa die Löschung der Information über seine Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren aus der Kartei verlangte (Az. 28 O 221/21).

Zum Anspruch der Löschung eines Eintrags aus Schufa-Schuldnerkartei


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