Das FG Münster entschied, dass ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist (Az. 13 K 1398/20).

Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors


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