Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird, muss gegnerische Anwaltskosten maximal aus einem Streitwert von 1.000 Euro erstatten. Diese Regelung im Urhebergesetz ist mit Unionsrecht vereinbar, wie der EuGH nun entschied (Rs. C-559/20). Das berichtet die BRAK.

EuGH: Deckelung des Streitwerts für Abmahnkosten nicht unionsrechtswidrig


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