Ein Unternehmer, der auf Websites wie Amazon eine nicht von ihm selbst hergestellte Ware anbietet, hat den Verbraucher über die Garantie des Herstellers zu informieren, wenn er sie zu einem zentralen oder entscheidenden Merkmal seines Angebots macht. So der EuGH (Rs. C-179/21).

EuGH zur Informationspflicht über Hersteller-Garantie im Online-Handel


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