Das BVerfG entschied, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz) ganz überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. 1 BvR 1187/17).

Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig


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